Arbeitsstunden für die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden und telefonische Erreichbarkeit der Pädagogin und des Anleiters:
Teilnehmer*innen Pädagogin/ Anleiter | |
Mo: | geschlossen geschlossen |
Di: | 08:00 – 13:00 Uhr 07:00 – 14:00 Uhr |
Mi: | 08:00 – 13:00 Uhr 07:00 – 15:00 Uhr |
Do: | 12:00 – 17:00 Uhr 10:00 – 17:30 Uhr |
Fr: | 08:00 – 13:00 Uhr 07:00 – 14:30 Uhr |
Sa: | 08:00 – 13:00 Uhr 07:00 – 14:00 Uhr |
Arbeitsstunden für die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden:
Wir unterstützen Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren bei der Erfüllung gemeinnütziger Arbeitsstunden, die durch die Verurteilung durch das Amtsgericht auferlegt wurden.
Leitmotiv:
„Die rechte Beschäftigung wahrt vor bösen und dummen Streichen.“ (J.F. Oberlin)
Zielgruppe:
Zielgruppe für dieses Projekt sind straffällig gewordene Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt waren und junge Heranwachsende, die zur Tat achtzehn Jahre, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt waren.
Zugangsvoraussetzung:
Verurteilung durch das Amtsgericht mit der Auflage gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten
Ziele / Inhalte / rechtliche Grundlagen:
Den Rahmen für die Arbeit bilden maßgeblich der § 52 SGB VIII und besonders die § § 10/1 und 15/1 JGG, sowie die Leistungsbeschreibung zu diesem Projekt.
Die zu verrichtenden gemeinnützigen Arbeiten erfolgen zum Großteil auf externen Baustellen. Die Arbeit wird unter erzieherischen Gesichtspunkten vorbereitet. Die Arbeitsaufgaben werden mehrheitlich jugendgemäß ausgestaltet und unter dem Aspekt des Schuldausgleichs durchgeführt.
Zielsetzung: Durch sozialpädagogische Begleitung während des Projektes und zielorientierte Einzel- und Gruppengespräche wird eine Einsicht des Unrechtes durch begangene Straftat erarbeitet, erfolgt ein Umdenken des jungen Menschen und die Abgrenzung zu Straffälligkeit und erneuten strafbaren Handlungen.
Während der praktischen Tätigkeit in der Gruppe können soziale Themen diskutiert werden. Nachfolgend können sich Jugendliche mit ihren alltäglichen Sorgen und Problemen an den Anleiter oder die Sozialpädagogin wenden. Die Unterstützung erfolgt lösungsorientiert.
Darüber hinaus können die jungen Menschen Unterstützung bei Fragestellungen rund um das Thema Integration in die Arbeitswelt erfahren – hierzu wird auch der Kontakt zur vereinsinternen Jugendberatungsstelle „Haus der Jugend“ genutzt.
Kurzbeschreibung eines Tages im Projekt
Tagesablauf für die Teilnehmer:
– 07:30 Uhr: Aufnahme neuer Teilnehmer und notwendige Belehrungen
– 08:00 Uhr: Fahrt zur Baustelle, auf welcher bis ca. 13:00 Uhr gearbeitet wird
– Beräumung der Baustelle, Rückfahrt zur JBH, Abladen des Transporters und Abschlussreflektion
Das Projekt Gemeinnutz wird gefördert durch:
Amt für Jugend und Familie Chemnitz
Kontakt
Straße Usti nad Labem 43/45
09119 Chemnitz
E-Mail: gemeinnutz@jbhc.de
Herr Matthias Seidel
Telefon: | (03 71) 4 00 49 70 |
Telefax: | (03 71) 4 00 49 66 |
Mobil: | (0171) 1 91 40 70 |
E-Mail: | seidel.ma@gesa-ag.de |
Telefon: | (03 71) 4 00 49 70 |
Telefax: | (03 71) 4 00 49 66 |
Mobil: | (0176) 34 62 76 54 |
E-Mail: | helbig.a@gesa-ag.de |
Anfahrt
CVAG:
Tram „4“ – Richtung „Hutholz“ – Haltestelle „Ikarus“
Bus „43“ – Haltestelle „Am Flughafen“ od. „Ikarus“
Gefördert durch: