Der Verein „Jugendberufshilfe Chemnitz e. V.“ wurde am 10. Juni 1992 als gemeinnütziger Verein gegründet. Auf Initiative der Stadtverwaltung entstand damit ein freier Träger der Jugendhilfe, der sich das Ziel setzte, der besorgniserregenden Jugendarbeitslosigkeit durch Beratung, Beschäftigung und sozialpädagogischer Begleitung der Jugendlichen entgegenzuwirken. Laut Satzung des Vereins sollen initiierte Projekte junge Menschen fördern, in dem sie Aktivitäten entfalten, die zur Hinführung und Eingliederung in die Arbeitswelt beitragen. Durch diese Formen der Begleitung soll einem Abrutschen ins soziale Abseits und der sich vermehrenden Gewaltbereitschaft, resultierend aus einer weit verbreiteten Perspektivlosigkeit, entgegengewirkt werden. Das gesellschaftliche Engagement arbeitsloser Jugendlicher wird gefördert und es sollen allgemeine Grundtugenden für die erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsprozess ausgeprägt werden.
Ziele und Aufgaben unseres Vereins entsprechen somit den allgemeinen Forderungen des SGB II, SGB III und SGB VIII.
Ziele und Aufgaben unseres Vereins entsprechen somit den allgemeinen Forderungen des SGB II, SGB III und SGB VIII.