
Arbeitsstunden für die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden und telefonische Erreichbarkeit der Pädagogin und des Anleiters:
| Teilnehmende Pädagogin/ Anleiter | |
| Mo: | geschlossen geschlossen |
| Di: | 08:00 – 13:00 Uhr 07:30 – 14:30 Uhr |
| Mi: | 08:00 – 13:00 Uhr 07:30 – 14:30 Uhr |
| Do: | 12:00 – 17:00 Uhr 10:30 – 17:30 Uhr |
| Fr: | geschlossen geschlossen |
| Sa: | 08:00 – 13:00 Uhr 07:00 – 14:00 Uhr |
Arbeitsstunden für die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden:
Wir unterstützen Jugendliche und junge Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren bei der Erfüllung gemeinnütziger Arbeitsstunden, die durch die Verurteilung durch das Amtsgericht auferlegt wurden.
Leitmotiv:
„Die rechte Beschäftigung wahrt vor bösen und dummen Streichen.“ (J.F. Oberlin)
Zielgruppe:
Zielgruppe für dieses Projekt sind straffällig gewordene Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt waren und junge Heranwachsende, die zur Tat achtzehn Jahre, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt waren.
Zugangsvoraussetzung:
Verurteilung durch das Amtsgericht mit der Auflage gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten
Inhalte:
Die zu verrichtenden gemeinnützigen Arbeiten erfolgen zum Großteil auf externen Baustellen. Die Arbeit wird unter erzieherischen Gesichtspunkten vorbereitet. Die Arbeitsaufgaben werden mehrheitlich jugendgemäß ausgestaltet und unter dem Aspekt des Schuldausgleichs durchgeführt.
Zielsetzung:
Durch die sozialpädagogische Begleitung während des Projektes sowie zielorientierte Einzel- und Gruppengespräche werden die Einsicht in das Unrecht durch die begangene Straftat erarbeitet. Ziel ist es, die jungen Menschen zum Umdenken anzuregen und die Abgrenzung zu Straffälligkeit sowie erneuten strafbaren Handlungen zu schaffen
Während der praktischen Tätigkeit in der Gruppe können soziale Themen diskutiert werden. Nachfolgend dürfen sich die Jugendlichen und junge Heranwachsenden mit ihren alltäglichen Sorgen und Problemen an die Sozialpädagogin oder den Fachanleiter wenden. Die Unterstützung erfolgt lösungsorientiert.
Darüber hinaus werden die jungen Menschen bei Fragestellungen zum Thema Integration in die Arbeitswelt unterstützt und der Kontakt zur trägerinternen Jugendberatungsstelle in der Jugendberufsagentur genutzt.
Rechtliche Grundlagen:
Den Rahmen für die Arbeit bilden maßgeblich der § 52 SGB VIII und besonders die § § 10/1 und 15/1 JGG, sowie die Leistungsbeschreibung zu diesem Projekt.
Kurzbeschreibung eines Tages im Projekt
Tagesablauf für die Teilnehmenden:
– 07:30 Uhr: Aufnahme neuer Teilnehmenden und notwendige Belehrungen
– 08:00 Uhr: Fahrt zur Baustelle, auf welcher bis ca. 13:00 Uhr gearbeitet wird
– Beräumung der Baustelle, Rückfahrt zur JBH, Abladen des Transporters und Abschlussreflektion
Das Projekt präsentiert sich durch gemeinnützige Tätigkeiten im öffentlichen Raum und beteiligt sich regelmäßig an jährlich stattfindenden Gemeinschaftsaktionen, wie dem „Frühjahrsputz“ sowie an Stadtteilfesten, beispielsweise dem „Ikarus-Fest“ im Heckertgebiet in Chemnitz.
Das Projekt Gemeinnutz wird gefördert durch:
Amt für Jugend und Familie Chemnitz
Kontakt
Straße Usti nad Labem 43/45
09119 Chemnitz
E-Mail: gemeinnutz@jbhc.de

| Telefon: | (03 71) 4 00 49 70 |
| Telefax: | (03 71) 4 00 49 66 |
| Mobil: | (0176) 34 62 76 54 |
| E-Mail: | helbig.a@gesa-ag.de |



| Telefon: | (03 71) 4 00 49 70 |
| Telefax: | (03 71) 4 00 49 66 |
| Mobil: | (0176) 47 01 02 68 |
| E-Mail: | piele.m@gesa-ag.de |
Anfahrt
CVAG:
Tram „4“ – Richtung „Hutholz“ – Haltestelle „Ikarus“
Bus „43“ – Haltestelle „Am Flughafen“ od. „Ikarus“
Gefördert durch:

